Ihr Anliegen

 

  

Ihre Nachricht an uns

Hinweis: Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.



 

Gemeinsam Christ sein

Ein Weg, Christ*in zu werden ist die Kindertaufe .
 
Andere entscheiden als Erwachsene ganz bewusst, ihr Leben in der Gemeinschaft mit Jesus gestalten zu wollen und lassen sich taufen. Dabei empfangen Sie auch die Kommunion und werden gefirmt.
Der Feier der Erwachsenentaufe geht eine Zeit der Vorbereitung und die Außeinandersetzung mit dem Glauben voraus. Im Dekanat Wiesloch werden dazu die "Glaubenswege" angeboten.
Vielleicht sind sie bereits christlich getauft und haben sich nun entschlossen, in die katholische Kirche überzutreten? Dann sprechen Sie uns an.
 
In jedem Fall: Herzlich Willkommen!
 
 
 
 

Willkommen zurück

Nach Ihrem Kirchenaustritt fragen Sie sich, ob Sie wieder dazugehören möchten.
Ihre Sicht auf die Gemeinschaft in der Kirche hat sich geändert, Sie möchten ihren Glauben mit anderen Menschen gemeinsam leben.
Dann herzlich Willkommen!
 
Der Weg zurück in die Kirche erfolgt nicht über das Standesamt, sondern zunächst über einen Priester oder ein*e kirchliche*n Mitarbeier*in Ihres Vertrauens. Dabei sind Sie nicht an Ihren Wohnort gebunden.
 
In diesem Gespräch soll es zunächst ganz konkret um Ihre Situation gehen, dann werden die nächsten Schritte überlegt und die Form der Wiederaufnahme vorbereitet.
Leitfragen können dabei sein:
  • Was waren die Gründe für meinen Austritt?
  • Welche Rolle spielten damals Glaube und Kirche in meinem Leben
  • Welche Bedeutung haben sie heute? Was bewegt mich dazu, wieder in die Kirche einzutreten?

Informationen zum Wiedereintritt

 
 
 

Es tut uns leid, dass Sie gehen

Wir bedauern es, wenn Menschen sich dazu entschließen, aus der Kirche auszutreten.
Wenn Sie möchten, stehen wir Seelsorger*innen gerne für ein Gespräch bereit.
Formal erfolgt der Kirchenaustritt beim Standesamt, welches die Meldung an das entsprechende Pfarrbüro weiterleitet.

Eine kurze Erläuterung der Folgen eines Kirchenaustritts:
Wer in Deutschland seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts erklärt hat oder trotz Kirchensteuerpflichtigkeit diesen Solidarbeitrag verweigert, ist nach dem kirchlichen Gesetz in seinen Gliedschaftsrechten eingeschränkt. Dies bedeutet, dass keine kirchlichen Ämter oder Dienste (auch das Patenamt) übernommen werden können oder dass kein Anspruch auf ein kirchliches Begräbnis besteht.